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   FG Rheinland-Pfalz, 28.11.2012 - 2 K 2452/10   

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FG Rheinland-Pfalz, 28.11.2012 - 2 K 2452/10 (https://dejure.org/2012,45034)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.11.2012 - 2 K 2452/10 (https://dejure.org/2012,45034)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. November 2012 - 2 K 2452/10 (https://dejure.org/2012,45034)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 11 Abs 2 BewG 1991, § 17 Abs 1 S 1 EStG 2002
    Übertragung eines GmbH-Anteils unter Familienangehörigen zu einem symbolischen Kaufpreis von 1 Euro als Veräußerung i.S. von § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirkung einer steuerlichen Berücksichtigung von Veräußerungsverlusten gem. § 17 EStG; Übertragung eines GmbH-Anteils unter Familienangehörigen zu einem symbolischen Kaufpreis von 1 Euro als Veräußerung i.S.v. § 17 Abs. 1 S. 1 EStG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 17 Abs. 1 Satz 1; BewG § 11 Abs. 2 Satz 3
    Veräußerungsverlust bei Veräußerung von Geschäftsanteilen an die Kinder zum symbolischen Kaufpreis von 1 EUR

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Veräußerungsverlust bei Veräußerung von Geschäftsanteilen an die Kinder zum symbolischen Kaufpreis von 1 EUR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 352
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 18.08.1992 - VIII R 13/90

    Übertragung eines wertlosen GmbH-Anteils ohne Gegenleistung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.11.2012 - 2 K 2452/10
    Etwas anderes gilt in der Regel bei einer Übertragung unter fremden Dritten, wenn die Geschäftsanteile zum Zeitpunkt der Übertragung wertlos waren (BFH, Urteil vom 18. August 1992, VIII R 13/90, BStBl II 1993, 34).

    Werden Geschäftsanteile unter fremden Dritten ohne Gegenleistung bzw. zu einem nur symbolischen Kaufpreis übertragen, liegt zwar gleichwohl im Regelfall eine Veräußerung i.S. von § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG vor, wenn die Geschäftsanteile zum Zeitpunkt der Übertragung wertlos waren (BFH, Urteil vom 18. August 1992, VIII R 13/90, BStBl II 1993, 34).

    Denn anders als bei fremden Dritten kann bei nahen Angehörigen der Grund für die fehlende Entgeltsvereinbarung auch in den persönlichen Beziehungen zwischen den Beteiligten liegen (vgl. BFH, Urteil vom 18. August 1992, aaO, in den Entscheidungsgründen Ziff. 2 a.E.).

  • BFH, 07.03.1995 - VIII R 29/93

    Zum Veräußerungspreis i. S. von § 17 Abs. 2 EStG gehört auch der wirtschaftliche

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.11.2012 - 2 K 2452/10
    Während bei Verträgen zwischen fremden Personen eine widerlegbare tatsächliche Vermutung für das Vorliegen eines engeltlichen Geschäfts spricht, wenn die Werte der den Beteiligten nach dem Vertrag zukommenden Vorteile nicht in einem Missverhältnis zueinander stehen, besteht eine dahingehende Vermutung bei einer Übertragung zwischen nahen Angehörigen allerdings nicht (BFH, Urteil vom 7. März 1995, VIII R 29/93, BStBl II 1995, 693).
  • BFH, 05.03.1991 - VIII R 163/86

    Übertragung eines wertlosen GmbH-Anteils ohne Gegenleistung kann Veräußerung i.

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.11.2012 - 2 K 2452/10
    Ob eine (entgeltliche) Veräußerung oder eine (unentgeltliche) Schenkung gegeben ist, richtet sich nach dem Gesamtbild der Umstände, insbesondere dem erkennbaren Willen und den Vorstellungen der Parteien (BFH, Urteil vom 5. März 1991, VIII R 163/86, BStBl II 1991, 630).
  • BFH, 03.06.1992 - X R 14/89

    Sonderausgabe durch Vorbehaltsnießbrauch und spätere Versorgungsrente

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.11.2012 - 2 K 2452/10
    Dementsprechend wird z.B. bei der Übertragung eines Betriebes oder eines Gesellschaftsanteils von Eltern auf Kinder gegen wiederkehrende Leistungen widerlegbar vermutet, dass Leistung und Gegenleistung nicht wie unter Fremden nach kaufmännischen Gesichtspunkten abgewogen wurden, sondern vielmehr die Rente unabhängig vom Wert der übertragenen Vermögenswerte nach dem Versorgungsbedürfnis der Eltern und/oder nach der Ertragskraft des übertragenen Vermögens bemessen worden ist und insofern familiären, außerbetrieblichen Charakter hat ( BFH, Urteil vom 3. Juni 1992, X R 14/89, BStBl II 1993, 23; FG München, Urteil vom 20. September 2006, 6 K 3686/04, in juris).
  • BFH, 10.11.1998 - VIII R 28/97

    Veräußerung von Gesellschaftsanteilen zwischen Ehegatten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.11.2012 - 2 K 2452/10
    Veräußerung i.S. von § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG ist die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an einer wesentlichen Beteiligung gegen Entgelt (BFH, Urteil vom 10. November 1998, VIII R 28/97, BFH/NV 1999, 616).
  • BFH, 29.10.2009 - X B 100/09

    Nutzungsdauer für die Bemessung der AfA

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.11.2012 - 2 K 2452/10
    Das von der Finanzverwaltung für die Wertermittlung von Anteilen an Kapitalgesellschaften entwickelte sog. Stuttgarter Verfahren, das maßgeblich auf den Vermögenswert (Substanzwert) des Unternehmens abstellt und vom BFH im Regelfall auch für ertragsteuerliche Zwecke als brauchbares Hilfsmittel bei der Schätzung des gemeinen Werts von nicht börsennotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften angesehen wurde (vgl. z.B. BFH, Beschluss vom 29. Oktober 2009, X B 100/09, BFH/NV 2010, 205, m.w.N.), kann daher vorliegend keine Anwendung mehr finden (vgl. zur Nichtanwendbarkeit des Stuttgarter Verfahrens für ertragsteuerliche Zwecke ab dem Veranlagungszeitraum 2007 auch die Gesetzesbegründung, BT-Drucksache 16/2710 zu Art. 8 Nummer 1).
  • FG Saarland, 24.05.2005 - 1 K 25/01

    Entgeltlichkeit einer Anteilsveräußerung unter nahen Angehörigen (§ 17 Abs. 1

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.11.2012 - 2 K 2452/10
    Die Übertragung von wertlosen Geschäftsanteilen unter nahen Angehörigen ohne Gegenleistung kann deshalb nur dann als entgeltlich beurteilt werden, wenn sich nach dem Gesamtbild der Umstände feststellen lässt, dass der Grund für die fehlende Entgeltsvereinbarung ausschließlich in der Wertlosigkeit der übertragenen Anteile liegt sowie Anhaltspunkte für eine unentgeltliche Zuwendung nicht vorliegen (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. November 2003, 2 K 148/99, EFG 2005, 105; FG des Saarlandes, Urteil vom 24. Mai 2005, 1 K 25/01, FGReport 2005, 57).
  • FG Saarland, 23.10.2007 - 1 K 2346/98

    Zur Anerkennung eines Veräußerungsverlustes nach § 17 EStG bei Anteilsübertragung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.11.2012 - 2 K 2452/10
    Bei Aufwendungen aufgrund eines Vertrages zwischen nahen Angehörigen ist von einer Veranlassung durch die Einkunftserzielung und nicht durch die persönlichen Beziehungen zwischen den Beteiligten daher grundsätzlich nur auszugehen, wenn die Vereinbarung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zustande gekommen ist und sowohl die inhaltliche Gestaltung als auch die tatsächliche Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (FG des Saarlandes, Urteil vom 23. Oktober 2007, 1 K 2346/98, in juris).
  • FG Baden-Württemberg, 28.11.2003 - 2 K 148/99

    Übertragung einer wesentlichen Beteiligung ohne Gegenleistung; Entstehung eines

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.11.2012 - 2 K 2452/10
    Die Übertragung von wertlosen Geschäftsanteilen unter nahen Angehörigen ohne Gegenleistung kann deshalb nur dann als entgeltlich beurteilt werden, wenn sich nach dem Gesamtbild der Umstände feststellen lässt, dass der Grund für die fehlende Entgeltsvereinbarung ausschließlich in der Wertlosigkeit der übertragenen Anteile liegt sowie Anhaltspunkte für eine unentgeltliche Zuwendung nicht vorliegen (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. November 2003, 2 K 148/99, EFG 2005, 105; FG des Saarlandes, Urteil vom 24. Mai 2005, 1 K 25/01, FGReport 2005, 57).
  • FG München, 20.09.2006 - 6 K 3686/04

    Veräußerungsverlust bei Anteilsübertragung zwischen nahen Angehörigen;

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.11.2012 - 2 K 2452/10
    Dementsprechend wird z.B. bei der Übertragung eines Betriebes oder eines Gesellschaftsanteils von Eltern auf Kinder gegen wiederkehrende Leistungen widerlegbar vermutet, dass Leistung und Gegenleistung nicht wie unter Fremden nach kaufmännischen Gesichtspunkten abgewogen wurden, sondern vielmehr die Rente unabhängig vom Wert der übertragenen Vermögenswerte nach dem Versorgungsbedürfnis der Eltern und/oder nach der Ertragskraft des übertragenen Vermögens bemessen worden ist und insofern familiären, außerbetrieblichen Charakter hat ( BFH, Urteil vom 3. Juni 1992, X R 14/89, BStBl II 1993, 23; FG München, Urteil vom 20. September 2006, 6 K 3686/04, in juris).
  • FG Hamburg, 20.01.2015 - 3 K 180/14

    Anteilsbewertung: Latente Ertragsteuern im Substanzwert oder Liquidationswert?

    Der Liquidationswert sei bei beabsichtigter Zerschlagung des Unternehmens durch den Erwerber anzusetzen (Hinweis auf FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.11.2012 2 K 2452/10, DStRE 2014, 273, 274).

    a) Zwar wird in diesem Fall der Liquidationswert zugrunde gelegt (Urteile FG Düsseldorf vom 19. August 2014 6 K 2634/11 K, G; FG Rheinland-Pfalz vom 28.11.2012 2 K 2452/10, EFG 2013, 352, nachgehend BFH vom 08.04.2014 IX R 4/13, BFH/NV 2014, 1201; vgl. BFH vom 06.11.1985 II R 220/82, BStBl II 1986, 281 a. E.; Creutzmann, DB 2008, 2784, 2790; Eisele, StW 2013, 89, 90).

  • FG Münster, 20.05.2020 - 7 K 3210/17

    Einkommensteuer - Zur Bewertung eines im Wege einer Sachspende übertragenen

    Demnach kann eine Bewertung auch auf der Grundlage des - auf dem Ertragswertverfahren basierenden - OFD-Leitfadens durchgeführt werden (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.11.2012 2 K 2452/10, EFG 2013, 352; OFD Koblenz, Verfügung vom 06.02.2007, DStR 2007, 994).
  • FG Münster, 20.05.2020 - 7 K 3212/17

    Einkommensteuer - Zur Bewertung eines im Wege einer Sachspende übertragenen

    Demnach kann eine Bewertung auch auf der Grundlage des - auf dem Ertragswertverfahren basierenden - OFD-Leitfadens durchgeführt werden (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.11.2012 2 K 2452/10, EFG 2013, 352; OFD Koblenz, Verfügung vom 06.02.2007, DStR 2007, 994).
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